Fachschule für Betriebswirtschaft

Fachschule für Betriebswirtschaft
Fachschule für Wirtschaft, Wirtschaftsfachschule. 1. Begriff: Öffentliche oder private  Fachschule zur Ausbildung kaufmännischer Fachkräfte, die fähig sind, gehobene Tätigkeiten in der Wirtschaft und der Verwaltung auszuüben.
- 2. Aufnahmevoraussetzungen: (1) Fachschulreife, Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und (2) Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit anschließender mindestens zweijähriger (bei allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife einjähriger) Berufserfahrung oder i.d.R. sechsjähriger kaufmännischer Berufserfahrung mit Abschlussprüfung.
- 3. Ausbildungsgang: Insgesamt vier Halbjahre, gegliedert in Grundstufe und Fachstufe von je zwei Halbjahren. (1) Grundstufe als Vollzeitschule oder Teilzeitschule (Abend- und Samstagunterricht) umfasst allgemeine Grundfächer; (2) Fachstufe als Vollzeitschule mit Fachstufenkursen nach betriebswirtschaftlichen Funktionen.
- 4. Abschlussprüfung als „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ für die Absolventen der F.f.B. sowie für Schulfremde bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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